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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über Film-, Foto-, Video- und sonstige audiovisuelle Medienproduktionen (nachfolgend „Leistungen“) zwischen dem Auftragnehmer Florian Felix Koch (Freiberufler im Auftritt als „ilovethisblue“) und dem Auftraggeber (nachfolgend „Kunde“).

1.2 Diese AGB gelten für Verträge mit Unternehmern (§ 14 BGB) sowie mit Verbrauchern (§ 13 BGB), soweit zwingende gesetzliche Vorschriften nichts anderes vorsehen.

1.3 Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt wurde.

2. Vertragsabschluss

2.1 Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

Ein verbindlicher Vertrag kommt erst durch die Annahme des Angebots durch den Auftraggeber zustande.

Dies gilt auch dann, wenn wir dem Auftraggeber im Vorfeld Prospekte, Konzepte, Moodboards, Kalkulationen, Aufwandsschätzungen, technische Unterlagen oder sonstige Leistungsbeschreibungen – auch in elektronischer Form – zur Verfügung gestellt haben.

2.2 Ein Vertrag kommt zustande durch

a) die schriftliche Annahme eines Angebots (z. B. per E-Mail),

b) eine mündliche Vereinbarung (z. B. telefonisch oder im persönlichen Gespräch), spätestens jedoch mit Beginn der Leistungserbringung.

2.3 Mit der Annahme des Angebots bestätigt der Kunde, dass er diese AGB gelesen hat und akzeptiert.

3. Leistungsumfang

3.1 Der Umfang der geschuldeten Leistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot.

3.2 Der Auftragnehmer schuldet eine fachgerechte, kreative und technische Umsetzung der vereinbarten Leistungen. Ein bestimmter wirtschaftlicher, werblicher oder messbarer Erfolg (z. B. Reichweite, Umsatz oder Bewerbungen) ist nicht geschuldet, sofern dieser nicht ausdrücklich vereinbart wurde.

4. Künstlerischer Charakter & Gestaltung im Rahmen des Konzepts

4.1 Die Leistungen des Auftragnehmers haben einen kreativen und künstlerischen Charakter.

4.2 Die Gestaltung erfolgt auf Grundlage des im Angebot beschriebenen Konzepts sowie der im Vorfeld besprochenen Vorstellungen des Kunden.

4.3 Innerhalb dieses vereinbarten Rahmens besteht ein gestalterischer Spielraum, der notwendig ist, um auf Situationen, Menschen, Lichtverhältnisse, Räumlichkeiten oder andere äußere Umstände reagieren zu können.

4.4 Der Kunde ist sich bewusst, dass es sich bei der beauftragten Leistung nicht um eine rein technische Dienstleistung handelt, sondern um kreative Arbeit. Abweichungen im Detail, die den Charakter, die Aussage oder die Zielsetzung des vereinbarten Konzepts nicht verändern, stellen keinen Mangel dar.

4.5 Der Auftragnehmer verfügt über eine fachliche Ausbildung sowie über praktische Erfahrung im Bereich Film- und Medienproduktion.

4.6 Weitere an der Produktion beteiligte Personen verfügen über das jeweils erforderliche technische Wissen und praktische Erfahrung.

5. Lieferzeiten & Termine

5.1 Angegebene Termine und Lieferzeiten sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.

5.2 Vereinbarte Termine und Lieferzeiten verlängern sich angemessen, wenn die Leistungserbringung durch Umstände verzögert wird, die außerhalb unseres Einflussbereichs liegen. Hierzu zählen insbesondere Fälle höherer Gewalt (z. B. Naturereignisse, behördliche Anordnungen) sowie unvorhersehbare Ereignisse wie wetterbedingte Ausfälle bei Outdoor-Produktionen, der Ausfall von beteiligten Personen oder technischen Einrichtungen ohne unser Verschulden.

5.3 Gleiches gilt für Verzögerungen, die darauf beruhen, dass erforderliche Informationen, Materialien oder Mitwirkungshandlungen des Auftraggebers nicht rechtzeitig vorliegen.

5.4 Wird eine Verzögerung für eine der Vertragsparteien unzumutbar, können beide Seiten den Vertrag einvernehmlich beenden. In diesem Fall sind bereits erbrachte Leistungen entsprechend dem Stand der Produktion zu vergüten. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt.

5.5 Befinden wir uns mit der Leistung in Verzug, kann der Auftraggeber uns eine angemessene Nachfrist setzen. Nach fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist ist der Auftraggeber berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Weitergehende Ansprüche richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen sowie den Haftungsregelungen dieser AGB.

6. Produktionsablauf

6.1 Nach einem Vorgespräch erstellt der Auftragnehmer ein individuelles Angebot.

6.2 Dreh- und Produktionstermine werden gemeinsam abgestimmt. Der Kunde kann während der Produktion anwesend sein, ist hierzu jedoch nicht verpflichtet.

6.3 Überträgt der Kunde die Verantwortung für die Umsetzung, erfolgt die Durchführung eigenständig durch den Auftragnehmer im Rahmen des vereinbarten Konzepts.

6.4 Der Auftragnehmer realisiert sowohl dokumentarische als auch inszenierte Produktionen.

Bei dokumentarischen Formaten ist der Inhalt nicht vollständig planbar und ergibt sich aus der tatsächlichen Situation vor Ort.

Bei inszenierten Produktionen erfolgt die Umsetzung konzeptbasiert, mit gestalterischem Spielraum zur Anpassung an die jeweiligen Gegebenheiten.

7. Mitwirkungspflichten des Kunden

7.1 Der Kunde stellt sicher, dass alle für die Produktion erforderlichen Informationen, Inhalte, Produkte, Personen und Drehorte rechtzeitig zur Verfügung stehen und in einem für die Produktion geeigneten Zustand sind.

7.2 Der Kunde sorgt für rechtzeitige Entscheidungen, Freigaben und Rückmeldungen.

7.3 Verzögerungen oder Qualitätsminderungen, die auf fehlende oder verspätete Mitwirkung des Kunden zurückzuführen sind, begründen keine Ansprüche gegen den Auftragnehmer.

8. Arbeitszeit & Drehtage

8.1 Ein Drehtag entspricht einem Arbeitstag von bis zu 8 Stunden. Pausen gelten als Arbeitszeit im produktionstypischen Umfang.

8.2 Mehrarbeit ist im Rahmen des Zumutbaren möglich, jedoch nicht geschuldet und gegebenenfalls gesondert zu vergüten.

9. Vergütung

9.1 Die Vergütung richtet sich nach dem im Angebot vereinbarten Tages-, Halbtages- oder Stundensatz.

9.2 Zusätzliche Leistungen, die nicht im Angebot enthalten sind, werden gesondert vergütet.

10. Zahlungsbedingungen

10.1 Sofern nicht anders vereinbart, ist die Vergütung nach Rechnungsstellung innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug fällig.

10.2 Die Einräumung der Nutzungsrechte erfolgt erst nach vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung, soweit gesetzlich zulässig.

11. Nutzungsrechte

11.1 Nach vollständiger Bezahlung erhält der Kunde die im Angebot ausdrücklich vereinbarten Nutzungsrechte am fertiggestellten Filmwerk.

11.2 Die Nutzungsrechte gelten ausschließlich für die im Angebot beschriebenen Zwecke, Medien, Plattformen und Nutzungsarten (z. B. Website, Social Media, Messe, Kino).

11.3 Eine Nutzung über die vereinbarten Zwecke hinaus ist nur nach vorheriger Absprache und gegebenenfalls zusätzlicher Vergütung zulässig.

11.4 Das Rohmaterial (z. B. ungeschnittene Video- oder Tonaufnahmen) ist nicht Bestandteil der Nutzungsrechte und verbleibt beim Auftragnehmer, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

12. Rohmaterial

12.1 Ein Anspruch auf Herausgabe des Rohmaterials besteht nicht, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.

13. Referenznutzung

13.1 Der Auftragnehmer ist berechtigt, das fertige Werk für eigene Referenz- und Eigenwerbezwecke (z. B. Website, Showreel, Social Media) zu nutzen, sofern der Kunde dem nicht ausdrücklich widerspricht oder überwiegende berechtigte Interessen entgegenstehen.

14. Postproduktion & Musiklizenzen

14.1 Zur Postproduktion zählen – sofern im Angebot enthalten – insbesondere Schnitt, Farbkorrektur, Tonbearbeitung sowie die Recherche und Lizenzierung von Musik.

14.2 Der Auftragnehmer lizenziert die verwendete Musik für die im Angebot vereinbarten Nutzungsarten.

14.3 Der Kunde ist berechtigt, den fertigen Film im Rahmen dieser vereinbarten Nutzungsarten uneingeschränkt zu verwenden.

14.4 Eine Nutzung außerhalb der vereinbarten Zwecke kann eine erneute oder erweiterte Lizenzierung erforderlich machen.

15. Schnittfassungen & Korrekturen

15.1 Sofern vereinbart, erhält der Kunde eine Rohschnittfassung.

15.2 Im Leistungsumfang sind in der Regel bis zu zwei Korrekturrunden enthalten.

15.3 Weitere Änderungen, zusätzliche Korrekturen oder Nachdrehs werden gesondert vergütet.

16. Ausfälle & höhere Gewalt

16.1 Ereignisse, die außerhalb des Einflussbereichs des Auftragnehmers liegen (z. B. Krankheit, Wetter, technische Defekte, behördliche Anordnungen), gelten als höhere Gewalt.

16.2 In solchen Fällen wird gemeinsam geprüft, ob und zu welchem Zeitpunkt das Projekt fortgeführt oder nachgeholt werden kann.

16.3 Ist das Projekt an ein bestimmtes Ereignis oder einen festen Termin gebunden, ist der Auftragnehmer berechtigt, geeignete Ersatzpersonen einzusetzen oder Leistungen an qualifizierte Dritte zu übertragen.

16.4 Produktionsbezogene Versicherungen (z. B. für Datenverlust oder Personenausfall) sind nicht automatisch Bestandteil des Leistungsumfangs.

Solche Versicherungen werden nur abgeschlossen, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde, und sind in diesem Fall vom Auftraggeber zu tragen.

17. Vertragsabbruch & Stornierung

17.1 Wird ein Vertrag vor Abschluss der vereinbarten Leistungen beendet, verpflichten sich beide Parteien, eine einvernehmliche Regelung zu treffen.

17.2 Grundlage der Einigung ist der Umfang der bis zum Zeitpunkt des Abbruchs bereits erbrachten Leistungen sowie der Stand der Produktion.

17.3 Der Kunde hat die bis dahin angefallenen Aufwendungen und Leistungen anteilig zu vergüten. Maßgeblich ist der prozentuale Fortschritt der Produktion im Verhältnis zum im Angebot vereinbarten Gesamtumfang.

17.4 Der Auftragnehmer legt die erbrachten Leistungen transparent dar.

17.5 Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Aufwand entstanden ist.

18. Haftung

18.1 Der Auftragnehmer haftet uneingeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

18.2 Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.

18.3 Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt.

19. Künstlersozialversicherung / Künstlersozialabgabe

Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass die im Zusammenhang mit künstlerischen oder publizistischen Leistungen stehenden Honorare unter Umständen der Künstlersozialversicherung und der Künstlersozialabgabe unterliegen können.

Die Prüfung der Abgabepflicht sowie die Anmeldung und Abführung der Künstlersozialabgabe obliegt allein dem Auftraggeber, sofern dieser Unternehmer ist.

Der Auftragnehmer übernimmt hierfür keine Verantwortung und haftet nicht für die Erhebung, Abführung oder Nicht-Erhebung der Künstlersozialabgabe.

20. Schlussbestimmungen

19.1 Es gilt deutsches Recht.

19.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.